Hinweis: Bei der Mitgliederversammlung am 9.5.23 haben wir beschlossen unsere Satzung zu ändern. Die geänderte Fassung haben wir unserem Notar weitergegeben. Bis wir Rückmeldung vom Amtsgericht bzw. Notar über eine offizielle Änderung der Satzung haben, sind beide Versionen online für euch einsehbar.
VEREINSSATZUNG - ab 10.5.23
In der Vereinssatzung wird das generische Maskulinum verwendet. Es sind demnach grundsätzlich alle Menschen gleich welchen Geschlechts gemeint.
§ 1 Name und Sitz
§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
Der Verein verfolgt folgenden Zweck im Sinne des § 52 Absatz AO:
Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht:
§ 3 Selbstlose Tätigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
§ 4 Mittelverwendung
Sämtliche Mittel des Vereins dürfen nur für den in dieser Satzung bestimmten Zweck verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in Ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch eine unverhältnismäßige hohe Vergütung begünstigt werden.
§ 5 Verbot und Begünstigungen
Begünstigungen an Personen in Form von Ausgaben oder unverhältnismäßig hoher Vergütungen, die dem Zweck des Vereins fremd sind, sind ausgeschlossen.
§ 6 Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Der Verein hat
a) Ordentliche Mitglieder
b) Fördernde Mitglieder
Ordentliche Mitglieder sind Mitglieder, die am täglichen Vereinsleben teilnehmen. Förderndes Mitglied kann jeder werden, der die Aufgaben des Vereins ideell und materiell zu fördern bereit ist.
§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 8 Beiträge
§ 9 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind Folgende:
§ 10 Mitgliederversammlung
§ 11 Stimmrecht und Wählbarkeit
§ 12 Vorstand
§ 13 Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens
Diese juristische Person hat das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden.
§ 14 Änderung der Satzung
Der Vorstand ist ermächtigt, Ergänzungen bzw. Änderungen der Vereinssatzung vorzunehmen, falls von Seiten des Registerrechts oder des Finanzamtes solche Änderungen als Voraussetzung für die Eintragung von Satzungsänderungen bzw. den Erhalt der Anerkennung als gemeinnützig für erforderlich gehalten werden, solange durch solche Änderungen der Vereinszweck nicht geändert wird. Von einer Satzungsänderung nach dieser Bestimmung sind die Mitglieder unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und die Satzungsänderung ist unter Angabe der geänderten Paragraphen, Beifügung des Protokolls und der geänderten Satzung anzumelden.
§ 15 Inkrafttreten
Die Satzung ist in der vorliegenden Form am 19.07.2021 von der Mitgliederversammlung des Vereins HerausForderung beschlossen worden und tritt nach Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
VEREINSSATZUNG
In der Vereinssatzung wird das generische Maskulinum verwendet. Es sind demnach grundsätzlich alle Menschen gleich welchen Geschlechts gemeint.
§ 1 Name und Sitz
§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
Der Verein verfolgt folgenden Zweck im Sinne des § 52 Absatz AO:
Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht:
§ 3 Selbstlose Tätigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
§ 4 Mittelverwendung
Sämtliche Mittel des Vereins dürfen nur für den in dieser Satzung bestimmten Zweck verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in Ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch eine unverhältnismäßige hohe Vergütung begünstigt werden.
§ 5 Verbot und Begünstigungen
Begünstigungen an Personen in Form von Ausgaben oder unverhältnismäßig hoher Vergütungen, die dem Zweck des Vereins fremd sind, sind ausgeschlossen.
§ 6 Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Der Verein hat
a) Ordentliche Mitglieder
b) Fördernde Mitglieder
Ordentliche Mitglieder sind Mitglieder, die am täglichen Vereinsleben teilnehmen. Förderndes Mitglied kann jeder werden, der die Aufgaben des Vereins ideell und materiell zu fördern bereit ist.
§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 8 Beiträge
§ 9 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind Folgende:
§ 10 Mitgliederversammlung
§ 11 Stimmrecht und Wählbarkeit
§ 12 Vorstand
§ 13 Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens
Diese juristische Person hat das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden.
§ 14 Änderung der Satzung
Der Vorstand ist ermächtigt, Ergänzungen bzw. Änderungen der Vereinssatzung vorzunehmen, falls von Seiten des Registerrechts oder des Finanzamtes solche Änderungen als Voraussetzung für die Eintragung von Satzungsänderungen bzw. den Erhalt der Anerkennung als gemeinnützig für erforderlich gehalten werden, solange durch solche Änderungen der Vereinszweck nicht geändert wird. Von einer Satzungsänderung nach dieser Bestimmung sind die Mitglieder unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und die Satzungsänderung ist unter Angabe der geänderten Paragraphen, Beifügung des Protokolls und der geänderten Satzung anzumelden.
§ 15 Inkrafttreten
Die Satzung ist in der vorliegenden Form am 19.07.2021 von der Mitgliederversammlung des Vereins HerausForderung beschlossen worden und tritt nach Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
Wir verwenden auf unserer kompletten Homepage zur besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum. Gemeint und willkommen sind grundsätzlich alle Menschen, gleich welchen Geschlechts.
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